Europäisches Parlament verabschiedet neue Rückführungsverordnung
Das Europäische Parlament hat die neue EU-Rückführungsverordnung verabschiedet. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden gemeinsamen europäischen Asylsystems und soll dazu beitragen, dass Rückführungsentscheidungen künftig innerhalb der Europäischen Union wirksamer umgesetzt werden.

Ein glaubwürdiges Asylsystem muss Schutz garantieren, wo Menschen ihn benötigen. Gleichzeitig muss es durchsetzbar sein, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht. Es besteht großer Handlungsbedarf: Jedes Jahr wird fast einer halben Million Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union haben, die Ausreise angeordnet. Tatsächlich wurde aber bisher nur etwa jede fünfte Rückführungsentscheidung vollstreckt. Unterschiedliche Verfahren und Vorschriften in den Mitgliedstaaten haben die Vollstreckung zusätzlich erschwert.
Die neue Verordnung wird die europäischen Vorschriften weiter harmonisieren. Sie sieht unter anderem klare Verpflichtungen für ausreisepflichtige Personen, die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten und eine bessere Nutzung der europäischen Informationssysteme vor. Auch Einreiseverbote können künftig wirksamer durchgesetzt werden. Die Verordnung schafft zudem einen klaren rechtlichen Rahmen für Rückführungen, die in Zusammenarbeit mit Drittstaaten durchgeführt werden.
Dies ist insbesondere bei Straftätern und in sicherheitsrelevanten Fällen von Bedeutung. Rückführungsentscheidungen sollten europaweit schneller umgesetzt und wirksamer durchgesetzt werden. Gleichzeitig werden die Grundrechte gewahrt. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu Rechtsbehelfen und das Verbot, Personen in Länder zurückzuführen, in denen ihnen Verfolgung oder ernsthafte Gefahr droht.


Dazu erklärt Oliver Schenk:
„Ein Asylsystem, das Rückführungsentscheidungen nicht durchsetzt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Die Rückführungsverordnung stärkt Ordnung, Verlässlichkeit und Kontrolle in der europäischen Migrationspolitik.“
Die neue EU-Rückführungsverordnung ergänzt den Europäischen Pakt zu Migration und Asyl. Sie gibt den Mitgliedstaaten zusätzliche Instrumente an die Hand, um bestehende Vorschriften einheitlicher anzuwenden und die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu verbessern. Nun wird es entscheidend sein, sicherzustellen, dass diese neuen Möglichkeiten in der Praxis auch tatsächlich genutzt werden.