Keine einheitlichen EU-Vorgaben geplant – Bodengesundheit bleibt nationale Aufgabe

Die Verhandlungen zur europäischen Boden-Monitoring-Richtlinie sind gestern Abend abgeschlossen worden. „In den Gesprächen ist es uns gelungen, neue Belastungen für Landwirtschaft und Industrie abzuwenden“, erklärt der sächsische Europaabgeordnete Oliver Schenk (CDU). „Die ursprünglich vorgesehenen umfassenden Verpflichtungen und Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung werden nicht kommen.“
 
Unser größtes Anliegen war, neue Regularien und potenzielle Auswirkungen auf Schlüsselbranchen wie Landwirtschaft, Bergbau und Chemie zu vermeiden. Die im Vorfeld geäußerten Sorgen wurden in den Verhandlungen umfassend berücksichtigt.
 
Der Vorschlag der Kommission wurde deutlich entschärft und zu einem reinen Monitoring-Ansatz umgestaltet. Unnötige regulatorische Verpflichtungen wurden gestrichen. Dazu zählen: volle Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Nutzung ihrer bereits bestehenden Bodenüberwachungssysteme; keine EU-weiten Grenzwerte und keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Kosten für Landbesitzer oder -verwalter. Sanktionen wurden vollständig gestrichen. Zudem stellt der neue Text sicher, dass die Richtlinie nicht in die nationalen Genehmigungs- oder Raumplanungsbefugnisse eingreift. Das ist insbesondere für den Bergbau von besonderer Bedeutung.
 
Selbstverständlich stehen wir zum Ziel eines wirksamen Bodenschutzes. Aber kein bürokratischer Rahmen kann das Verantwortungsbewusstsein unserer Landwirte ersetzen. Sie wissen besser als jede Verordnung, wie wichtig gesunde Böden sind – für Umwelt, Ertrag und kommende Generationen. „Wir können nicht glaubwürdig Bürokratieabbau fordern und gleichzeitig neue Lasten schaffen – insbesondere nicht auf dem Rücken der Landwirtschaft“, stellt Schenk klar.
 
Eine gesunde Umwelt ist die Grundlage für wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliches Wohlergehen. Viele Mitgliedstaaten verfügen seit Jahrzehnten über bewährte und wirksame Bodenschutzgesetze. Diese gewachsenen Strukturen gilt es zu stärken und nicht mit neuen europäischen Vorgaben auszuhöhlen.
 
„Erreichte Einigung ist ein pragmatischer Kompromiss, der unser Ziel – gesunde Böden – nicht aus dem Blick verliert, aber gleichzeitig Rücksicht auf bewährte nationale Strukturen nimmt“, so Schenk.

Hintergrund: Verhandlungen zur Bodenüberwachungsrichtlinie in der EU
 
In Zusammenhang mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union führen drei europäische Institutionen – das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission – informelle interinstitutionelle Verhandlungen, sog. Triloge. Ziel eines Trilogs ist es, eine vorläufige Einigung über einen Legislativvorschlag zu erzielen.
 
Im konkreten Fall geht es um die Bodenüberwachungsrichtlinie, die die Europäische Kommission im Sommer 2023 vorgeschlagen hatte. Dieser Vorschlag sah erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Überwachung von Bödengesundheit in allen EU-Mitgliedstaaten vor. Kritiker bemängelten, dass der Entwurf zu weit in nationale Kompetenzen eingreife und bereits bestehende, gut funktionierende Regelungen – etwa in Deutschland – unterginge.
 
Oliver Schenk MdEP ist Berichterstatter der EVP-Fraktion. Das vorläufige Ergebnis muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat in förmlichen Verfahren bestätigt werden.
 
 
Über den Europaabgeordneten Oliver Schenk:
Der Europaabgeordnete Oliver Schenk vertritt Deutschland/Sachsen im Europäischen Parlament. Er ist Mitglied der Europäischen Volkspartei.
 
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