Wichtige Neuigkeiten zum Wolfsschutz
Es geht Schlag auf Schlag beim Absenken des Schutzstatus des Wolfes!
Nachdem der niedrigere Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention seit vergangenem Freitag rechtskräftig ist, plant die EU-Kommission nun, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) entsprechend anzupassen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, den FFH-Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen.
Diese Änderung ist von besonderer Bedeutung für uns in Sachsen, wo der Wolf mit 43 Territorien eine große Rolle spielt.
Was bedeutet die Änderung?
🔹Der Wolf bleibt damit geschützt und wird nicht wieder ausgerottet.
🔹Angesichts einer stark gestiegenen Wolfspopulation in Europa und auch in Sachsen (der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht, sondern hat eine positive Bestandsentwicklung) erleichtert die Änderung der Richtlinie den Weidetierhaltern aber die Entnahme von ProblemwöIfen zum Schutz der Weidetiere.
Dazu Oliver Schenk MdEP:
„Die ausstehende Änderung der FFH-Richtlinie (ausschließlich zur Tierart Wolf) ermöglicht den Ländern endlich ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Damit kommen wir dem Ziel eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl den Schutz der Artenvielfalt als auch die Interessen der Menschen vor Ort berücksichtigt, ein ganzes Stück näher.“